Corona Information
Das Bildungsministerium hat alle Schulen über die Covid-Regelungen zum Schulstart 2022/23 informiert (siehe unten sowie Rundschreiben im Anhang). Wir möchten Ihnen nochmals die allerwichtigsten Punkte mitgeben:
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Zum Schulstart wird es keine Maskenpflicht und keine Testpflicht geben. Es soll jedoch eine Bitte an die Schüler/innen bzw. Eltern ergehen, nach Möglichkeit bereits getestet in die Schule zu kommen. Zusätzlich ist an den ersten drei Schultagen das Angebot einer freiwilligen Antigen-Testung an der Schule einzurichten. Eine Testanordnung durch die Schulleitung zum Schulstart ist nicht möglich, diese muss durch das Infektionsgeschehen am Schulstandort evidenzbasiert begründet werden können.
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Für Schüler/innen unter 14 Jahren ist eine neue Einverständniserklärung der Eltern einzuholen, dass ihr Kind den Antigen-Test in der Schule durchführen darf. Die Einverständniserklärung ist auch für die freiwillige Teilnahme am Antigen-Test erforderlich. Wir bitten Sie, die Vorlage im Anhang so bald wie möglich an die Eltern zu übermitteln.
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